Ortswein

Autor: Carsten M. Stammen

Bild: Copyright by VDP. Peter Bender

Ortswein ist eine Qualitätskategorie für Wein, die auf der geografischen Herkunft der verwendeten Trauben basiert.

 

Die Trauben für einen Ortswein stammen üblicherweise aus mehreren Weinbergen eines Ortes. Dann handelt es sich um eine Lagencuvée. Die Trauben können aber auch nur aus einem einzigen Weinberg eines Ortes stammen. Wenn dieser Wein die Lagenbezeichnung nicht tragen darf oder soll, wird er als Ortswein klassifiziert. Dann handelt es sich um einen herabgestuften Lagenwein. In jedem Fall wird bei einem Ortswein der Name des Ortes auf dem Etikett angegeben, z. B. Deidesheim, Würzburg, Nierstein oder Rüdesheim.

 

Wichtig ist, dass bei der Herkunft des Leseguts die Ortsgrenzen nicht überschritten werden. Stammen die Trauben aus mehreren Weinbergen unterschiedlicher Gemeinden, ist der entsprechende Wein ein Guts- oder Gebietswein.

 

Dieser Einteilung liegt das sogenannte Herkunftsprinzip zugrunde, das seit 2012 als Qualitätssystem für die Weine der EU-Mitgliedsstaaten gilt. Der Grundsatz dieses Prinzips lautet:

 

            Je enger die Herkunft, desto höher die Weinqualität.

 

Das bedeutet: Ein Wein ist umso besser, je kleiner die geografische Einheit ist, aus der seine Trauben kommen. Dabei gilt das Herkunftsland als größte und ein einzelner Weinberg als kleinste geografische Einheit:

Je enger sich in diesem Sinne die Herkunft des Weins eingrenzen lässt, desto besser lassen sich die relevanten Qualitätsfaktoren steuern.

 

Dahinter stecken die folgenden Überlegungen: Bestimmte Weinberge bieten aufgrund der naturgegebenen Voraussetzungen den Rebstöcken und Trauben bessere Wachstums- und Reifebedingungen als andere. Dies hängt mit der Bodenstruktur, dem Kleinklima (Temperaturen, Niederschläge, Durchlüftung) und der Sonneneinstrahlung zusammen. Für diese Weinberge haben sich im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte auch jeweils die Rebsorten herausgestellt, die in dem jeweiligen Terroir die besten Weine hervorbringen.

 

Der Ausgangspunkt des Herkunftsprinzips ist insofern gewissermaßen ein „idealer“ Wein, in dem Rebsorte und Herkunft perfekt zusammenspielen und in dem die charakteristischen Eigenschaften der Traube und des Weinbergs in bester Harmonie und Ausdruckskraft miteinander verschmelzen. Je mehr sich nun die Herkunft erweitert (mehr und anders beschaffene Weinberge, evtl. andere Rebsorten), desto weniger kann der Wein diesem Idealbild entsprechen.

 

Je kleiner also die geografische Einheit ist, aus der die Trauben stammen,

  • desto eigenständiger und homogener ist sie,
  • desto stärker macht sich das günstige Terroir bemerkbar,
  • desto besser lässt sie sich reglementieren und kontrollieren und
  • desto hochwertiger ist das Lesegut.

 

Darauf beruht der Herkunftsschutz. Bei einer geschützten Herkunftsbezeichnung sind für die Weine, die sie tragen dürfen, aufgrund der natürlichen Gegebenheiten in den Weinbergen genaue Qualitätsvorgaben definiert. Diese betreffen:

  • die geografische Einheit (Region, Ort, Lage) für die Kultivierung und Verarbeitung der Trauben,
  • die Rebsorte/n und ggf. Cuvée-Zusammensetzung,
  • den Anbau (Pflanzdichte, Reberziehung),
  • die Ertragsmenge (je geringer der Ertrag, desto höher der Extrakt der Trauben und damit die Weinqualität),
  • die Lese,
  • die Weinbereitung,
  • den Ausbau (Edelstahl, Holz, Fasstyp, Dauer),
  • die Reifezeit im Keller und/oder
  • die Analysewerte (z. B. Alkoholgehalt, Restzuckergehalt)

 

Diesem Grundsatz folgt in Deutschland auch der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) mit seinem vierstufigen Klassifikationssystem von VDP.Gutswein, VDP.Ortswein, VDP.Erster Lage und VDP.Großer Lage. Ortsweine sind jedoch nicht nur im deutschsprachigen Raum bekannt, sondern beispielsweise auch in Frankreich oder Italien. Dort tragen Ortsweine eine geschützte Ursprungsbezeichnung, z. B. Meursault AOP, Vacqueyras AOP oder Gattinara DOCG.

 

Ortsweine haben meist ein besonders attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis, denn sie erfüllen strengere Qualitätsvorgaben als Guts- oder Gebietsweine und sind zugleich weniger exklusiv und damit günstiger als Lagenweine.

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